
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ordinovum Consulting GmbH
Stand: Dezember 2025
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Ordinovum Consulting GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer" oder "Ordinovum") und dem Auftraggeber (im Folgenden "Kunde") gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2. Diese AGB gelten insbesondere für Beratungsleistungen zur Ordinationsgründung, Praxisoptimierung, Prozessmanagement, sowie für die Durchführung von Workshops, Seminaren und Trainings in Praxis oder digital (Remote).
1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn bei Zusatzaufträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Leistungserbringung
2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall durch einen schriftlichen Vertrag (Auftragsschreiben, Dienstleistungsvertrag) oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung vereinbart.
2.2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in der Regel durch die Erstellung von Analysen, Konzepten, Berichten, schriftlichen oder mündlichen Expertisen, sowie durch individuelle Beratungen, Coachings oder die Durchführung standardisierter oder maßgeschneiderter Trainings/Workshops.
2.3. Ordinovum ist bei der Erstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei und handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und der angewandten Methoden.
2.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte (Subauftragnehmer) erbringen zu lassen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde gewährleistet, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Erbringung der Beratungsleistung an seinem Geschäftssitz (Praxis, Ordination) ein ungestörtes und dem Beratungszweck förderliches Arbeiten ermöglichen.
3.2. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig und in der erforderlichen Form zur Verfügung und informiert ihn von allen Vorgängen und Umständen, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
3.3. Verzögerungen oder zusätzliche Aufwände, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Informationen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen Ordinovum zur Nachverrechnung des Mehraufwandes.
4. Geheimhaltung und Datenschutz
4.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur unbedingten Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangten geschäftlichen, betrieblichen und persönlichen Angelegenheiten des Kunden, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Rahmen der Beratung zugänglich gemacht wurden.
4.2. Ordinovum ist von der Schweigepflicht gegenüber Subauftragnehmern insoweit entbunden, als diese zur Durchführung des Auftrages herangezogen werden. Der Auftragnehmer hat die Subauftragnehmer jedoch zur Einhaltung der Verschwiegenheit zu verpflichten.
4.3. Der Auftragnehmer beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes (insbesondere DSGVO und DSG) und trifft alle erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Patienten/Klienten.
5. Schutz des geistigen Eigentums und Urheberrecht
5.1. Der Kunde erwirbt das Recht zur Nutzung der vom Auftragnehmer erstellten Berichte, Pläne, Konzepte, Organisationsmodelle und sonstigen Unterlagen (Beratungsleistung) nur für den im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Zweck.
5.2. Die Weitergabe von Beratungsleistungen (Analysen, Schulungsunterlagen, Präsentationen etc.) an Dritte sowie die Vervielfältigung der Unterlagen – auch auszugsweise – ist ohne die schriftliche Zustimmung von Ordinovum nicht gestattet. Eine Veröffentlichung bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
5.3. Die Urheberrechte an den erstellten Werken verbleiben beim Auftragnehmer.
6. Honorar, Zahlungsbedingungen und Stornoregelungen
6.1. Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung im Einzelvertrag. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung hat Ordinovum zusätzlich zur Honorarforderung Anspruch auf Ersatz sämtlicher Barauslagen (z. B. Reisekosten, Übernachtungen, Tagesgelder etc.).
6.2. Das Honorar wird nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. Bei längeren Projekten können monatliche Teilrechnungen oder Akontozahlungen vereinbart werden. Rechnungen sind prompt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3. Im Verzugsfall ist Ordinovum berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verrechnen, sowie die Bezahlung von Mahn- und Inkassospesen geltend zu machen.
6.4. Stornoregelungen für Workshops und Trainings:
* Absagen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei.
* Bei Absagen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des vereinbarten Honorars als Stornogebühr fällig.
* Bei späteren Absagen, Nichterscheinen oder Abbruch der Teilnahme wird das volle Honorar fällig.
* Der Kunde ist berechtigt, jederzeit eine Ersatzperson zu benennen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Ordinovum leistet Gewähr dafür, dass die vereinbarten Leistungen dem jeweils aktuellen Stand der Technik und den berufsrechtlichen Vorschriften entsprechen.
7.2. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
7.3. Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Auftrages beschränkt. Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.
7.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Beratung (z. B. erfolgreiche Kassenzulassung, exakte Umsatzerhöhung). Die Leistungen sind als Bemühensleistungen zu verstehen.
8. Dauer des Vertrages und Kündigung
8.1. Verträge, die die einmalige Erbringung einer Leistung (z. B. Workshop, Kurzberatung, Konzept) zum Gegenstand haben, enden grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
8.2. Verträge auf unbestimmte Dauer können von jeder Seite unter Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Frist oder – mangels Vereinbarung – mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
8.3. Der Vertrag kann ungeachtet dessen jederzeit aus wichtigem Grund von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts.
9.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers (Ordinovum Consulting GmbH) sachlich zuständige österreichische Gericht (Handelsgericht Wien) vereinbart.
9.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers (Handelsgericht Wien).
Ordinovum Consulting GmbH
Adresse: Währinger Gürtel 91/5
1180 Wien
Firmenbuchnummer: 667119h
UID-Nummer: ATU82701337
